1. Zulassungsvoraussetzungen und ausschließlich gewerbliche Nutzung

1.1

Die Plattform und die über sie angebotenen Produkte richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Produkte zu gewerblichen Zwecken erwerben, insbesondere zum Weiterverkauf, zur gewerblichen Nutzung oder zur Weiterverarbeitung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.2

Mit der Registrierung und bei jeder Bestellung versichert der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Bestellung für Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit vornimmt.

Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die für die Prüfung der Unternehmereigenschaft erforderlichen Angaben oder Nachweise zur Verfügung zu stellen.

1.3

Wir sind berechtigt, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft, die Vertretungsberechtigung sowie, soweit für die betreffende Tätigkeit erforderlich, über behördliche Genehmigungen oder Registrierungen zu verlangen.

2. Produkte, Preise und Verfügbarkeit

2.1

Produktbeschreibungen, Abbildungen, Angaben zu Inhaltsstoffen, Eigenschaften und sonstige Produktinformationen werden mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt erstellt. Abweichungen sind zulässig, soweit sie handelsüblich oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder produktionstechnischer Anforderungen erforderlich sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.

Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit eines Produkts sind ausschließlich die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsangaben.

2.2

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Versand-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.3

Unsere Preise können für zukünftige Bestellungen jederzeit geändert werden. Für bereits verbindlich geschlossene Verträge gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.

2.4

Die Verfügbarkeit der Produkte wird auf der Plattform bzw. in der jeweiligen Bestellbestätigung angegeben. Ist ein Produkt bei Vertragsschluss nicht verfügbar und wurde der Kunde hierüber nicht bereits informiert, werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren.

Soweit wir ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden und trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung bei unserem Lieferanten nicht über die Ware verfügen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

2.5

Für bestimmte Produkte können Mindestbestellmengen oder Mindestbestellwerte gelten. Diese werden dem Kunden vor Abschluss der jeweiligen Bestellung angezeigt oder in einer individuellen Vereinbarung festgelegt.

3. Bestellungen und Zahlung

3.1

Die Darstellung der Produkte auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages über die ausgewählten Produkte ab.

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich annehmen oder die bestellten Waren an den Kunden versenden. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt, sofern nicht ausdrücklich anders erklärt, noch keine Annahme des Angebots dar.

3.2

Wir sind berechtigt, Bestellungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, nicht bestehender Unternehmereigenschaft, berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit, Zahlungsverzug aus früheren Geschäftsbeziehungen oder begründetem Verdacht eines Missbrauchs der Plattform.

3.3

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

a) Bei Erstbestellung ist der Kaufpreis vor Versand der Ware vollständig zu entrichten.

b) Ein vereinbartes Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Zugang der Rechnung.

c) Bei Zahlungsverzug ab 30 Tagen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der gesetzlichen Verzugspauschale bleibt unberührt.

d) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden angemessen ist.

3.4

Der Kunde trägt die auf den Kauf anfallenden gesetzlichen Steuern, Zölle und sonstigen öffentlichen Abgaben, soweit diese nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften von uns zu tragen sind.

4. Versand und Lieferung

4.1

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Lieferfristen handelt es sich um voraussichtliche Lieferzeiten.

4.2

Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über, sofern der Kunde den Transporteur mit der Durchführung der Versendung beauftragt hat oder wir den Transporteur zuvor benannt haben und § 447 BGB Anwendung findet.

Die Gefahr geht insbesondere nicht aufgrund dieser Klausel auf den Kunden über, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften einen späteren Gefahrübergang vorsehen.

4.3

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gilt § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Für Kunden, die nicht Kaufleute sind oder auf deren Geschäft die Voraussetzungen des § 377 HGB nicht zutreffen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte und deren Anzeige.

4.4

Bei internationalen Lieferungen können zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, sonstige Einfuhrabgaben sowie Kosten der Zollabfertigung anfallen. Soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt diese Kosten der Kunde.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag vor.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Waren, die im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung geliefert werden, soweit dies für die Sicherung der jeweiligen Forderung zulässig ist.

5.2 Umgang mit Vorbehaltsware

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet.

Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

5.3 Vorausabtretung bei Weiterverkauf

Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter, tritt er bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungsendbetrags unserer Forderung einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an uns ab.

Wir nehmen diese Abtretung an.

Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt.

Wir werden die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Abtretung nicht offenlegen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.


5.4 Vermischung und Verarbeitung

Eine Verarbeitung oder untrennbare Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen erfolgt nur mit unserer vorherigen Zustimmung, soweit dadurch unser Eigentum oder unsere Sicherungsrechte beeinträchtigt werden.

Soweit die Vorbehaltsware durch Verarbeitung zu einem Bestandteil einer neuen Sache wird, erwerben wir – soweit gesetzlich zulässig – Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.

5.5 Verhalten bei Zugriffen Dritter

Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu informieren und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

Die Kosten notwendiger Maßnahmen zur Wahrung unserer Eigentumsrechte trägt der Kunde, soweit er die Maßnahme zu vertreten hat und die Kosten nicht von dem Dritten zu erstatten sind.

5.6 Zahlungsverzug und Herausgabe

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und die Herausgabe der Vorbehaltsware gelten nicht bereits für sich genommen als Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktritt bedarf einer gesonderten Erklärung, soweit gesetzlich erforderlich.

5.7 Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.








6. Rückgabe, Erstattung und Stornierung

6.1

Ein gesetzliches Widerrufsrecht für gewerbliche Käufer besteht im Verhältnis zwischen den Parteien nicht. Ein freiwilliges Rückgaberecht wird nicht eingeräumt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Mängeln der Ware bleiben hiervon unberührt.

6.2

Mängel sind nach Maßgabe von Ziffer 5.3 anzuzeigen. Für berechtigte Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Rücksendung zur Prüfung oder Nacherfüllung erforderlich ist, wird der Kunde hierzu von uns aufgefordert.

6.3

Bei berechtigten Mängelansprüchen sind wir zunächst berechtigt, nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie verweigert, richten sich die weiteren Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.4

Freiwillige Rücksendungen außerhalb gesetzlicher Mängelrechte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Soweit wir eine freiwillige Rücknahme ausdrücklich genehmigen, können wir eine angemessene Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühr vereinbaren, sofern deren Höhe vor der Rücksendung transparent mitgeteilt wurde.

6.5

Stornierungen nach Vertragsschluss bedürfen unserer Zustimmung, soweit kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

7. Produktnutzung, Weiterverkauf und Compliance

7.1

Beide Parteien sind verpflichtet, die für ihre jeweilige Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Der Kunde ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit seines Weiterverkaufs, seiner Werbung, seiner Lagerung und seiner gewerblichen Verwendung der Produkte verantwortlich, soweit diese Pflichten nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften dem Kunden obliegen.

Die Verpflichtungen des Herstellers, des verantwortlichen Personen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 oder anderer gesetzlich verantwortlicher Marktteilnehmer bleiben hiervon unberührt.

7.2

Der Kunde darf Produkte nicht verändern, umetikettieren oder umverpacken, soweit dadurch gesetzliche Anforderungen, die Konformität des Produkts oder berechtigte Kennzeichnungs- und Markenrechte beeinträchtigt werden.

Soweit der Kunde ein kosmetisches Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt in einer Weise verändert, die dessen Konformität mit den geltenden Anforderungen beeinträchtigen kann, ist der Kunde für die ihm dadurch nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften obliegenden Pflichten verantwortlich.

7.3

Der Kunde darf nicht den Eindruck erwecken, offizieller Distributor, Vertragspartner, Vertreter oder sonstiger autorisierter Repräsentant von Magnum Pharma UG oder eines Herstellers zu sein, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7.4

Soweit für bestimmte Produkte zulässige und dem Kunden wirksam mitgeteilte Gebiets-, Kanal- oder Vertriebsbeschränkungen bestehen, sind diese einzuhalten. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere des Kartell- und Wettbewerbsrechts, bleiben unberührt.

7.5

Der Kunde hat die Produkte ab Übergabe an ihn entsprechend den vom Hersteller vorgegebenen und ihm mitgeteilten Lagerungs- und Transportbedingungen zu lagern und zu behandeln.

Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen die Konformität der Produkte mit den geltenden kosmetikrechtlichen Anforderungen nicht beeinträchtigen.

8. Geistiges Eigentum

8.1

Alle Marken, Logos, Produktbilder, Produkttexte und sonstigen Marketingmaterialien bleiben, soweit nicht anders vereinbart, Eigentum von Magnum Pharma UG oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Dem Kunden wird für die Dauer des rechtmäßigen Vertriebs der von uns bezogenen Produkte ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die von uns bereitgestellten Produktnamen, Marken, Produktbilder und Beschreibungen ausschließlich zur Bewerbung und zum Weiterverkauf dieser Produkte zu verwenden.

Eine Bearbeitung oder Verwendung außerhalb dieses Zwecks bedarf unserer vorherigen Zustimmung, soweit sie nicht gesetzlich zulässig ist.

9. Gewährleistung und Mängelrechte

9.1

Wir gewährleisten, dass die Ware bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden richten sich nach den §§ 434 ff. BGB, soweit in diesen AGB wirksam etwas Abweichendes vereinbart ist.

9.2

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Rechte des Kunden wegen eines Mangels gilt insbesondere nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

9.3

Wir haften nicht dafür, dass ein Produkt für einen vom Kunden oder dessen Endkunden beabsichtigten besonderen Verwendungszweck geeignet ist, sofern eine solche besondere Verwendung nicht ausdrücklich zur vereinbarten Beschaffenheit des Produkts gemacht wurde.

Die gesetzlichen Anforderungen an die vereinbarte und objektiv geschuldete Beschaffenheit bleiben unberührt.

9.4

Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten. Soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, gelten für gebrauchte Sachen und Sonderanfertigungen abweichende Verjährungsregelungen nur, wenn diese für die betreffende Ware ausdrücklich vereinbart wurden.



10. Haftungsbeschränkung

10.1

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2

Für Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.4

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, oder eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

10.5

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.6

Eine Haftung wegen Vorsatzes wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

11. Freistellung

11.1

Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder vertraglicher Pflichten beruhen, insbesondere auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Kennzeichnung, Werbung, Umverpackung, Veränderung oder vertriebsbezogenen Nutzung der Produkte.

Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch des Dritten durch eine von uns zu vertretende Pflichtverletzung oder einen von uns zu vertretenden Produktmangel verursacht wurde.

Der Kunde wird uns unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren und uns, soweit rechtlich zulässig, die angemessene Mitwirkung bei der Abwehr solcher Ansprüche ermöglichen.

12. Änderungen der AGB

12.1

Wir sind berechtigt, diese AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen zu ändern, sofern dies zur Anpassung an Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, technischer oder organisatorischer Anforderungen oder vergleichbarer sachlich gerechtfertigter Umstände erforderlich ist.

12.2

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Änderungen, die bestehende Verträge betreffen, werden nur wirksam, wenn hierfür eine rechtlich wirksame Vereinbarung oder eine sonstige gesetzlich zulässige Grundlage besteht.

12.3

Die jeweils bei Vertragsschluss wirksame Fassung dieser AGB gilt für den betreffenden Vertrag, soweit nicht nachträglich ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wird.



13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.

Gegenüber einem Verbraucher findet diese Rechtswahl nur insoweit Anwendung, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Regelung ist für die vorliegenden B2B-Verträge deklaratorisch.

13.2

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand am Sitz von Magnum Pharma UG zuständig, sofern kein anderer gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

13.3

Für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit die unwirksame Bestimmung lediglich teilweise unwirksam ist, bleibt der übrige Teil der Bestimmung wirksam, sofern dessen Aufrechterhaltung rechtlich zulässig ist.

14.3 Abtretung

Der Kunde darf Rechte oder Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung abtreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Abtretbarkeit insbesondere von Geldforderungen bleiben unberührt.

14.4 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Verzögerung oder Nichterfüllung einer Leistungspflicht, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt und dessen Folgen auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert oder beseitigt werden können.

Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Arbeitskämpfe, erhebliche Störungen von Verkehrs- oder Kommunikationswegen sowie nicht von der betroffenen Partei zu vertretende erhebliche Lieferkettenstörungen gehören.

Die betroffene Partei wird die andere Partei über den Beginn und voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung unverzüglich informieren.

Dauert die Behinderung länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den von der Behinderung betroffenen Vertragsteil zu kündigen, soweit eine Fortsetzung für sie unzumutbar ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.